Hygienekonzept Covid 19, Saison 2020/21  

 

Deine Sicherheit sowie die Sicherheit unserer Übungsleiter stehen bei uns an erster Stelle.  
Hierfür haben wir die folgenden Regeln festgelegt:  

Allgemein  

  • Die behördlich geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind für jeden Teilnehmer verpflichtend.  
  • Die Teilnehmer verpflichten sich, die Selbstauskunft (siehe Anlage 1, Fragebogen des HSV) in Bezug auf ihren Gesundheitszustand vor Antritt der Reise wahrheitsgemäß auszufüllen und zu erklären, dass ihnen keine Kenntnisse über eine eigene Covid 19-Erkrankung vorliegen. Ferner verpflichten sie sich, wahrheitsgemäß zu erklären, dass sie vor Antritt der Reise keinen Kontakt zu Personen gehabt haben, die innerhalb der letzten 14 Tage nachweislich mit Covid-19 infiziert und daran erkrankt waren. Bei Minderjährigen werden diese Erklärungen von dem gesetzlichen Vertreter abgegeben. 
  • Der Teilnehmer an einer Fahrt ist damit einverstanden, dass die von ihm durch die TSV Auerbach im Rahmen der Selbstauskunft erhobenen personenbezogenen Daten nach Maßgabe des Datenschutzgesetztes, der Datenschutz-Grundverordnung und unter Beachtung der sonstigen gesetzlichen Vorschriften an Behörden oder sonstige mit der Gefahrenabwehr beauftragte Stellen und Einrichtungen auf Anforderung hin weiter gegeben werden können. Hierüber ist der Teilnehmer zu unterrichten. Erhobene Daten im Rahmen der Selbstauskunft werden vier Wochen nach Beendigung der Fahrt vernichtet. 

Krankheit  

  • Solltestdu vor der Abreise oder auch am Abreisetag Covid-19 Symptome haben, kann eine Teilnahme an der Fahrt nicht erfolgen. Im Übrigen gelten unsere Fahrtenbedingungen. 
  • Solltest du während der Reise erkranken, nimm bitte umgehend Kontakt zu einem unserer Fahrtleiter, Übungsleiter oder Betreuer auf, um die weiteren Schritte zu besprechen.  

 

Anreise/Abreise  

 

Im Falle einer Anreise mit einem Reisebus gelten folgende Regeln:  

  • Beim Einstieg müssen die Hände desinfiziert werden; Spender stehen im Bus bereit.  
  • Ein Mund-Nasen-Schutz muss zwingend während der Busfahrt getragen werden, sofern dies gesetzlich verpflichtend ist 
  • Alle 2 Stunden muss eine Pause eingelegt werden. 
  • Im Bus darf kein Alkohol konsumiert werden.  
  • Eine Nutzung der Bord-Toilette ist nur im äußersten Notfall gestattet.  

Für andere organisierte Anreisen gelten die vorstehenden Regeln entsprechend. 

 

Während der Reise  

 

Bitte beachte, dass auch bei unseren Leistungsträgern, Busunternehmen, Hotel, etc. entsprechende Hygienevorschriften gelten. Über diese werden wir bei Reiseantritt/Einchecken in die Unterkunft informieren. Diese Vorschriften sind unbedingt einzuhalten. 

  • Bitte trage während der gesamten Reise einen Mund-Nasen-Schutz, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.  

Hotel: 

  • Es gelten die Hygienebestimmung der Unterkunft bzw. des Landes, in dem wir uns befinden 
  • Sollte der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, ist zwangsläufig eine Maske zu tragen 
  • Dies gilt nicht für gemeinsame Mahlzeiten, soweit das jeweilige Gesetz es nicht anders vorsieht 

 

Selbstversorgerhäuser 

 

  • Es gelten die Hygienebestimmung der Unterkunft bzw. des Landes, in dem wir uns befinden 
  • Sollte der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden, ist zwangsläufig eine Maske zu tragen 
  • Dies gilt nicht für gemeinsame Mahlzeiten, soweit das jeweilige Gesetz es nicht anders vorsieht 
  • Die Vermieter stellen ausreichend Desinfektionsmittel für alle Teilnehmer zur Verfügung 
  • Vor Reiseantritt und beim Wechsel der Gruppen findet eine Grundreinigung der Hütten statt. Hier wird insbesondere Augenmerk auf sanitäre Anlagen, Türgriffe und alle sensiblen Bereiche gelegt 
  • Die Essensausgabe findet tischweise in der Küche statt, es wird kein Buffet geben 
  • Der Küchendienst hat während der Ausgabe Handschuhe und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, diese werden von der Abteilung gestellt 
  • Das Frühstück wird tischweise angerichtet, auch hier wird es kein Buffet geben 
  • Die maximale Personenzahl pro Essenstisch beträgt 10 Personen 
  • Die Sanitäreinrichtungen werden täglich gereinigt und desinfiziert 
  • Die Teilnehmerzahl in den Selbstversorgerhäusern ist auf maximal 35 Personen begrenzt 

 

Diese Regeln können sich durch behördliche Anordnung bis zum Reisetermin noch ändern, regionale Ergänzungen können notwendig oder auch aufgehoben werden. Bitte beachte hierzu die Hinweise auf unserer Webseite und die entsprechenden Mitteilungen vor Reiseantritt. Bitte halte dich auch an ggf. abweichende Anweisungen unserer Fahrtleiter und Übungsleiter.  

 
Gültig ab 14.10.2020